Pressemitteilung: Anhörung im Bildungs- und Sozialausschuss zum 52. Landesjugendplan Donnerstag, 7. November 2024 Pressemitteilung 123/2024 07.11.2024 In der Sitzung am 6. November 2024: Anhörungen im Bildungs- und Sozialausschuss zum 52. Landesjugendplan Stuttgart. Die Ausschüsse für Kultus, Jugend und Sport sowie Soziales, Gesundheit und Integration haben am Mittwoch, 6. November 2024, in einer gemeinsamen öffentlichen Sitzung die Stellungnahme des Landesjugendrings zu den Entwürfen des 52. Landesjugendplans für die Haushaltsjahre 2025/2026 angehört, wie die Ausschussvorsitzenden Petra Häffner (Grüne, Bildungsausschuss) und Florian Wahl (SPD, Sozialausschuss) mitteilten. Der 52. Landesjugendplan fasst alle Leistungen des Landes zusammen, die direkt oder indirekt an die Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg gerichtet sind. Er umfasst die Förderung von Jugendhilfe-Trägern sowie von außerunterrichtlichen Maßnahmen, wie beispielsweise das Bildungsreferenten-Programm, Jugenderholungsfreizeiten, Schüler- und Jugendaustausche sowie Integrationsmaßnahmen. Das Gesamtvolumen des neuen Landesjugendplans beträgt 625,9 Millionen Euro im Jahr 2025 sowie 639,3 Millionen Euro im Jahr 2026 und steht unter dem Vorbehalt des noch ausstehenden Landtagsbeschlusses zum Staatshaushaltsplan 2025/2026. Wie die Ausschussvorsitzenden Häffner und Wahl berichteten, habe Alexander Strobel, Vorstandssprecher des Landesjugendrings, erklärt, dass die Folgen von Corona in der Jugendarbeit enorm gewesen seien. Er sei froh, dass es nun langsam wieder gelinge, sich aus der Corona-Delle herauszuarbeiten und Angebote wieder zu stärken. Es gebe jedoch noch viel aufzuholen. Dazu zähle auch der steigende Bedarf an notwendigen und gleichzeitig aufwändigen Schulungen, unter anderem zu den Themen sexuelle Prävention, Hygiene, Vereins- oder auch Steuerrecht. Die bürokratischen Aufwände seien immens. Er forderte daher eine dauerhafte Erhöhung der zur Verfügung gestellten Mittel. Als Negativbeispiel habe er über die kritischen Zustände in der kommerziellen Kinder- und Jugendarbeit mit nicht ausgebildeten Mitarbeitern gesprochen, welche Recherchen des SWR-Investigativformats „Vollbild“ aufgedeckt hätten. Schulungen zur Prävention sexueller Gewalt und ein Führungszeugnis sollten auch hier ein Mindeststandart sein. Eine soziale Vorsorge in der Jugendarbeit sei günstiger als die Nachsorge. Um das Ehrenamt weiter zu stärken, habe Strobel für eine Anpassung des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit votiert. Er forderte eine Entgeltfortzahlung für den zehntägigen Sonderurlaub, auf den die Arbeiternehmenden Anspruch hätten. „Dies wäre ein Booster für das Ehrenamt“, habe Strobel in der Sitzung erklärt. Zudem biete die aktuell in Modellversuchen getestete Ehrenamtskarte eine gute Möglichkeit, das Ehrenamt mehr in die öffentliche Wahrnehmung zu rücken. Im Moment sei diese für Jugendliche jedoch eher unattraktiv, da sie keine kommerziellen Angebote enthalte. Vertreter aller Fraktionen sprachen dem Landesjugendring ihre Anerkennung für dessen wertvolle Arbeit aus, berichteten die Ausschussvorsitzenden. Die AfD habe darauf hingewiesen, dass sich diese Wertschätzung auch in den Finanzen wiederspiegeln müsse. Die Grünen hätten in der Sitzung erklärt, dass sie glücklich über die Strukturen wären, welche der Landesjugendring geschaffen habe, da die Jungendarbeit nicht nur in den Schulen, sondern vor allem außerhalb passiere. Auch die Mitglieder der SPD seien sich einig gewesen: „Kinder sind die Zukunft“. Das gelte unabhängig von der wirtschaftlichen Lage. Die FDP habe zudem darauf hingewiesen, dass man die Entbürokratisierung im Ehrenarmt stärken müsse. Im Anschluss an die gemeinsame öffentliche Sitzung des Sozial- und des Bildungsausschusses wurde in einer separaten öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses auch der Landesverband der Musikschulen angehört. Der Vorsitzende des Landesverbandes der Musikschulen, Ingo Sadewasser, habe den hohen Wert der musikalischen Bildung betont und erklärt, dass die vorgesehene Landesförderung in Höhe von 12,5 Prozent für die Musikschulen auf 15 Prozent erhöht oder zumindest auf 12,5 Prozent festgeschrieben werden müsse. Hier sei angesichts der Kostensteigerungen durch die Tarifabschlüsse sowie die Folgen des so genannten Herrenberg-Urteils, wodurch bislang honorarangestellte Mitarbeitende festangestellt werden müssen, eine Verlässlichkeit seitens der Politik notwendig. Andersfalls könnte es zu Musikschulschließungen oder einer Kostensteigerung für Eltern kommen. Wie Bettina Kleemann, Vorstand im Landesmusikschulbeirat, berichtete, sei die Belastung bei diesen durch hohe Gebühren und weitere Ausgaben, wie beispielsweise teure Instrumente oder Fahrtkosten, jedoch bereits sehr hoch. Die Fraktionen der Grünen und CDU hätten in der Sitzung erklärt, dass es schade sei, dass die 15 Prozent nicht erreicht wurden, da man in den finanziellen Rahmenbedingungen agieren müsse. Die CDU werde sich für eine Festschreibung der 12,5 Prozent einsetzen. Die studienvorbereitende Ausbildung an Musikschulen (SVA) für besonders begabte Schülerinnen und Schüler sei im städtischen und auch ländlichen Raum ein voller Erfolg, wie Sadewasser berichtete. Diese sei ein wichtiger Faktor bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels und würde zur musikalischen Bildungsgerechtigkeit beitragen. Mit dem neuen Projekt „SBM – Singen Bewegen Musizieren“ werde zudem gerade an zehn ausgewählten Schulen eine einheitliche musikalische Förderung in der 1. und 2. Klasse getestet. Auch die CDU habe sich den Projekten gegenüber positiv gezeigt, wie Häffner erklärte. SBM und weitere musikalische Angebote würden einen guten Beitrag zur Sprachförderung leisten, daher sei es richtig, sie in den Klassen anzubieten. Alle Fraktionen haben Häffner zufolge ihre Dankbarkeit für die Arbeit der Musikschulen ausgesprochen. Die FDP/DVP habe hervorgehoben, die Musikschulen leisteten einen wichtigen Beitrag für die elementare Bildung und den sozialen Zusammenhalt, teilte Häffner mit.