Instrumentenkasten gegen Wohnraummangel Dienstag, 12. Juli 2022 Aschhoff und Zimmer (Grüne): „Rechtsverordnung des Landes schafft bessere Handhabe für betroffene Kommunen.“ „Bezahlbarer Wohnraum ist in vielen Städten ein knappes Gut. Auch in Mannheim haben gerade Menschen mit niedrigerem Einkommen Schwierigkeiten geeignete und bezahlbare Wohnungen zeitnah zu finden. Mit dem heutigen Beschluss erhalten die betroffenen Kommunen einen Instrumentenkasten, um dem Wohnraummangel entgegenwirken zu können“, teilen die beiden Mannheimer Landtagsabgeordneten Dr. Susanne Aschhoff und Elke Zimmer mit. Die beschlossen Rechtsverordnung bringt mehr Flexibilität bei Baugenehmigungen und Bebauungsplänen. So können zum Beispiel bereits bestehende Gebäude leichter aufgestockt werden. Zudem ist ein verschärftes Baugebot enthalten. Eigentümerinnen und Eigentümer können damit in die Pflicht genommen werden, auf ihren Grundstücken Wohnraum zu schaffen. Außerdem zählt ein Vorkaufsrecht für Gemeinden für unbebaute oder brachliegende Grundstücke zu den Instrumenten. „Die grün-geführte Landesregierung gibt den betroffenen Kommunen also eine Palette an Möglichkeiten an die Hand, um stärker gegen einen angespannten Wohnungsmarkt vorgehen zu können“, fassen die beiden Abgeordneten zusammen: „Der aktuelle Beschluss gibt unseren Städten und Gemeinden die Möglichkeit, sowohl mehr als auch nachhaltigen Wohnraum zu schaffen.“ Die Rechtsverordnung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Baugesetzbuch ist Teil des Baulandmobilisierungsgesetzes und gibt den Kommunen einen planungsrechtlichen Instrumentenkasten an die Hand. Jede der anhand einheitlicher Kriterien definierten Kommunen kann dann vor Ort selbst entscheiden, ob sie die Instrumente nutzen möchte oder nicht. Das Baulandmobilisierungsgesetz ist ein Bundesgesetz, das verschiedene Maßnahmen für mehr Wohnraum enthält.