Gemeinsame Zumeldung: Bewerbungsphase für den Deutschen Preis für kulturelle Bildung „Kulturlichter“ gestartet – Wettbewerbsbeiträge können bis zum 30. September 2023 eingereicht werden

Seit dem 1. August 2023 läuft die aktuelle Wettbewerbsphase für den Preis für digitale kulturelle Bildung, welcher gemeinsam von Staatsministerin für Kultur Claudia Roth MdB und der Kulturstiftung der Länder vergeben wird.

Die beiden GRÜNEN Landtagsabgeordneten Dr. Susanne Aschhoff (Sprecherin für kulturelle Bildung) und Erwin Köhler (Sprecher für Kunst und Kultur sowie Jugend) rufen zum Mitmachen auf: „Für Bewerbungen kommen alle gemeinnützigen Kultureinrichtungen und -initiativen sowie kulturgutbewahrende Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts infrage. Einrichtungen der kulturellen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung wie auch Bildungseinrichtungen können ebenfalls mitwirken, weshalb wir deren Bewerbungen ausdrücklich begrüßen.“

Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben: Der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann und mit 50.000 Euro dotiert ist. Der Preis der Länder ist ebenfalls mit 50.000 Euro dotiert und würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Hinzu kommt der Preis des Publikums für ein Projekt mit besonderem Potenzial, bei welchem die*der Gewinner*in eine maßgeschneiderte Beratung durch Expert*innen für die Weiterentwicklung und professionelle Umsetzung des Projekts erhält. Nominierte, die keinen Preis gewinnen, werden mit einem Anerkennungsbetrag in Höhe von jeweils 3.000 Euro gewürdigt.

Eine von der Kulturstaatsministerin und der Kulturstiftung der Länder berufene Jury trifft die fachliche Auswahl für den Preis des Bundes und den Preis der Länder. Die Jury benennt auch die Nominierten für die Wahl des Publikumspreises. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird in einem öffentlichen Online-Voting ermittelt.

Ausschlaggebend für die Entscheidung der Jury sind vor allem die Nutzung innovativer Methoden der Vermittlung und der Einsatz neuer Technologien – z. B. künstliche Intelligenz (KI). Die Effekte und Wirkungen der Projekte müssen bei den Zielgruppen plausibel belegt oder in Aussicht gestellt werden können. Zudem sollen die Projekte ihre Konzepte und Instrumente anderen Einrichtungen und Akteuren aktiv zur Verfügung stellen und damit zu ihrer Verbreitung beitragen.

Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zum Online-Bewerbungsverfahren finden sich auf der Webseite www.kulturlichter-preis.de.