Zumeldung: Nichtwahl von AfD-Kandidat*innen in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung ist rechtmäßig

Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof wies gestern (05.02.2024) eine Klage der AfD als teilweise unzulässig und teilweise unbegründet ab, einen eigenen Vertreter in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) entsenden zu dürfen.

Die für Demokratiebildung zuständige Mannheimer Landtagsabgeordnete Dr. Susanne Aschhoff (GRÜNE) begrüßt das Urteil: „Mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs bleibt gewährleistet, dass auch in Zukunft ausschließlich Vertreter*innen demokratischer Fraktionen im Kuratorium der LpB vertreten sein werden. Gerade in diesen von Krisen geprägten Zeiten zeigen die aktuellen Demonstrationen gegen Rassismus und Hetze, wie wichtig den allermeisten Menschen unsere Demokratie wirklich ist. Daher ist es auch richtig, dass politische Bildung nur von überzeugten Demokraten gemacht wird.“