Das neue Schuljahr 2024/25 in Baden-Württemberg

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Baden-Württemberg

PRESSEMITTEILUNG vom 05. September 2024

 

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Nr. 32/2024

Das neue Schuljahr 2024/25 in Baden-Württemberg
• Startchancen BW: Bund-Länder-Programm startet
• Erweiterte Grundschulempfehlung kommt
• Unterrichtsversorgung: Mehr Einstellungen – aber auch
deutlich mehr Schülerinnen und Schüler

Stuttgart. Das neue Schuljahr 2024/25 bringt eine Reihe von Neuerungen für Schülerinnen und Schüler aber auch für Lehrkräfte.

1. Startchancen BW kommt an die Schulen

Erstmals überhaupt haben sich Bund und Länder auf eine Priorisierung der Mittelvergabe und damit auf ein messbares Ziel in der Bildung geeinigt. In Baden-Württemberg stellt ein neu eingeführter Sozialindex sicher, dass dort, wo es am nötigsten ist, künftig auch mehr ankommt.

Es geht dabei aber um mehr als nur um die Vergabe zusätzlicher Mittel. In diesem Schuljahr, dem ersten in der 10-jährigen Laufzeit des Programms, werden zunächst wichtige Erfahrungen dazu gesammelt, wie an den Schulen, an denen sich Risikolagen und besondere Schwierigkeiten besonders stark verdichten, Herkunft von Bildungserfolg entkoppelt werden kann. Es geht darum, Basiskompetenzen zu stärken,
um die nötigen Grundlagen für die weitere Schulkarriere zu legen und so letztlich einen sozialen Aufstieg durch Bildungserfolg zu ermöglichen. Kultusministerin Theresa Schopper: „Wir sehen in Startchancen BW an vielen Stellen eine Bestätigung unseres bereits eingeschlagenen Weges und können nun einen weiteren effektiven Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit nutzen“.

Startchancen BW soll gleichzeitig die Möglichkeit bieten, neue Unterrichtskonzepte zu
entwickeln, die Lehrkräftefortbildung zu erweitern und schulübergreifenden Erfahrungs- und Wissensaustausch zu verstärken. „Die teilnehmenden Schulen sollen
nicht als Einzelkämpfer in ihrem Viertel unterwegs sein, sondern sich untereinander vernetzen, austauschen, voneinander lernen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. „Auf diese Weise werden wir schneller verstehen, was funktioniert und gemeinsam davon profitieren.“ Bereits am 07. Oktober wird es eine Auftaktveranstaltung geben, bei der erste Netzwerke geknüpft werden können.

Das Programm startet in diesem Jahr mit 227 Schulen, darunter sind 167 Schulen aus dem Primarbereich. Die weiteren 313 Schulen werden in Tranche zwei, ab dem Schuljahr 2025/2026, integriert. Für die Verbesserung der schulischen Leistungen benachteiligter Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg werden im nächsten
Jahrzehnt mit Startchancen BW rund 2,6 Milliarden Euro investiert.
Schulen und Schulträger erhalten bereits schon in diesem Jahr die Budgets für ihre Arbeit. Grundlage bilden die Schülerzahlen der Schulstatistik.

 

2. Grundschulempfehlung mit landesweit einheitlicher Kompetenzmessung

Vorbehaltlich der Annahme der neuen gesetzlichen Regelungen durch den baden-württembergischen Landtag wird die Grundschulempfehlung neu ausgerichtet. Das Aufnahmeverfahren stützt sich dabei auf wissenschaftliche Kriterien und bietet eine bessere Orientierung mittels eines landesweit einheitlichen Verfahrens. Kultusministerin Theresa Schopper: „Wir bieten damit gerade auch den Lehrkräften den Vorteil einer objektivierten Entscheidungsgrundlage.“

Mit der Rückkehr zu G9 bekommt die Grundschulempfehlung für die Gymnasien eine neue Verbindlichkeit.

Für die Entscheidung der Erziehungsberechtigten über den Bildungsweg nach der Grundschule gelten folgende Elemente:
• eine pädagogische Gesamtwürdigung durch die Klassenkonferenz auf
Grundlage der in Klasse 4 erreichten Noten sowie der Bewertung der überfachlichen Kompetenzen und
• eine Kompetenzmessung (Weiterentwicklung Kompass 4), die vom Institut für
Bildungsanalysen Baden-Württemberg bereitgestellt wird und
• der Elternwille.

Voraussetzung für die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers in das allgemein bildende Gymnasium ist:
• die Empfehlung für das allgemein bildende Gymnasium als Ergebnis der pädagogischen Gesamtwürdigung auf Grundlage der in Klasse 4 erreichten Noten (Durchschnitt Deutsch und Mathe 2,5; kein Fach schlechter als 3,0)
• die Teilnahme an einer Kompetenzmessung (Weiterentwicklung Kompass 4) zur Überprüfung der fachlichen und überfachlichen Kompetenz
• sowie die Entscheidung der Eltern für diese Schulart („zwei-aus-drei-Regel“).

Sind diese Voraussetzungen für den Zugang zum Gymnasium nicht erfüllt, kann die Aufnahme in das allgemein bildende Gymnasium aufgrund des Ergebnisses eines Potenzialtests erfolgen, der an einem Gymnasium durchgeführt wird.

 

3. Unterrichtsversorgung: Einstellungen bleiben auf hohem Niveau

Das neue Schuljahr wird für Schulen und Kultusverwaltung herausfordernd. Erneut wird an den Grundschulen ein hoher Aufwuchs – voraussichtlich rund 15.000 zusätzliche Schülerinnen und Schüler – über die ohnehin schon hohen Zahlen des Vorjahres hinaus zu bewältigen sein. Grund dafür sind nach wie vor geburtenstarke Jahrgänge, geringere Abgängerzahlen der Viertklässler und eine weiterhin hohe Zuwanderung.
Mehr als 500 zusätzliche Klassen sind dafür neu zu bilden. „Es ist unter diesen Umständen eine echte Herkulesaufgabe, die Unterrichtsversorgung überall zu sichern“, sagt die Kultusministerin.

Positiv zu vermerken ist, dass die Zahl der Einstellungen auf konstant hohem Niveau erfolgt und den entstehenden Engpässen entgegenwirkt. Das liegt nicht zuletzt am starken Ausbau der Lehramts-Studienplätze, vor allem in der Grundschule.

So zum Beispiel in der Grundschule: Einstellungen und Lehrkräftebedarf bleiben stabil auf hohem Niveau. Im Vorjahr wurde erstmals seit einiger Zeit die Marke von 1.000 Einstellungen geknackt. Auch in diesem Jahr werden dank der Erhöhung der Studienkapazitäten wieder über 1.000 junge Grundschullehrkräfte eingestellt. Die Zahl der Lehramtsabsolventen sollte in den kommenden Jahren noch weiter steigen.

Bis heute wurden bereits mehr als 4.400 Stellen an den öffentlichen Schulen besetzt.

Die Lehrereinstellung läuft weiter bis Ende September und startet im November bereits wieder in der neuen Runde für das Schuljahr 2025 / 2026. Aufgrund der demografischen Bedarfe, die aktuell vor allem in der Grundschule ansteigen, wird der Einstellungsgewinn aber verringert, da gleichzeitig mehr Klassen zu beschulen sind.

Schopper: „Mit noch 250 offenen Stellen stehen wir in der Stellenbesetzung deutlich besser da als im vergangenen Jahr zu diesem Zeitpunkt. Wir arbeiten daran und sind guter Dinge, auch diese Lücken noch zu schließen. Für die Zukunft wird es für den demografischen Aufwuchs einen Bedarf an neuen Stellen geben.“

 

Die gesamte Pressemitteilung des Kultusministeriums Baden-Württemberg mit Grafiken und Tabellen zur Lehrkräftezahlen finden Sie hier: Das neue Schuljahr 2024/25 in Baden-Württemberg: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)