Bildungsausschuss bespricht Änderung des Privatschulgesetzes

Pressemitteilung

113/2024
17.10.2024

In der Sitzung am 17. Oktober 2024:

Bildungsausschuss bespricht Änderung des Privatschulgesetzes

Stuttgart. Der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Oktober 2024, mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Privatschulgesetzes sowie der Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz befasst, berichtete die Ausschussvorsitzende Petra Häffner (Grüne).

 

Ziel der Gesetzesänderung des Privatschulgesetzes (PSchG) und der Vollzugs-verordnung zum Privatschulgesetz (VVPSchG) sei es, nicht mehr aktuelle und überholte Regelungen, welche in der Verwaltungspraxis keine Relevanz mehr hätten, zu streichen sowie redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen vorzunehmen. Dies solle die Handhabung des Gesetzes in der Praxis vereinfachen und modernisieren. So führe unter anderem die Vereinheitlichung von Begrifflichkeiten zu einer besseren Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Regelungen, erklärte Häffner die Beweggründe des Ministeriums.

 

In der Ausschusssitzung sei im Rahmen der Überarbeitung des Gesetzes unter anderem über eine stellenweise Gleichbehandlung von Ersatzschulen und Ergänzungsschulen gesprochen worden. Nach § 7 PSchG sei, nach einer vorherigen Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde, ein nicht länger als einjähriger Nichtbetrieb im Hinblick auf die Genehmigung für Ersatzschulen unschädlich. Da es in diesem Bereich keinen Grund für eine unterschiedliche Behandlung von Ersatzschulen und Ergänzungsschulen gäbe, solle diese Regelung nun auch im Gleichklang für die Ergänzungsschulen angewendet werden.

 

Der Entwurf sei am 9. Juli 2024 vom Ministerrat zur Anhörung freigegeben worden. Vom 11. Juli bis 13. August 2024 fand eine Anhörung der Interessenvertretungen der Schulen in freier Trägerschaft statt. Die Rückmeldungen seien dabei durchweg positiv gewesen. Sowohl die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Baden-Württemberg (AGFS) als auch der Deutsche Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl) begrüßten die geplanten Änderungen.

 

Häffner zufolge bewerte die AGFS unter anderem die Neufassung des § 10 Absatz 2 Nr. 1f PSchG positiv – statt Privatschulen werde in der Neufassung nun präziser von Ersatzschulen gesprochen. Ebenso befürwortete sie die Änderungen zu § 18 Absatz 3 Satz 1 PSchG. Darin würden die Anforderungen an die Gleichwertigkeit (und nicht Gleichartigkeit) der wissenschaftlichen und pädagogischen Ausbildung von Lehrkräften an Freien Schulen nun ebenfalls präzisiert.

 

In der Neufassung des § 17 Absatz 1 PSchG werde klargestellt, dass auch Schulen für Physiotherapie und Schulen für Logopädie auf Antrag Zuschüsse des Landes erhalten können – damit würden darin nun alle grundsätzlich zuschussberechtigten Ersatzschularten aufgeführt. So entstehe ein Gleichklang mit den in § 18 PSchG genannten Schulen. Diese Maßnahme soll die rechtliche Klarheit und die Praxisanwendung deutlich verbessern. Der dbl begrüße die Änderung.

 

Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg befürworte ebenfalls die Bereinigung des Gesetzes und lobte die Vereinfachung und bessere Verständlichkeit der Vorschriften für die Regierungspräsidien als Normanwender.

 

Durch die Anpassungen soll weder eine Mehrbelastung für die öffentlichen Haushalte noch ein bürokratischer Mehraufwand entstehen, gab Häffner die Ausführungen des Ministeriums wieder. Zudem handele es sich bei den geplanten Änderungen um den ersten von vielen Schritten für mehr Klarheit und einer Anpassung an die veränderten Anforderungen. Weitere Schritte und Gesetzesänderungen seien geplant, fasste Häffner die Beratungen zusammen.

 

Die Abgeordneten haben dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Privatschulgesetzes in der Sitzung einstimmig zugestimmt.