Land veräußert Erbbaurechtsgrundstücke an Mannheimer GBG

 

Aschhoff und Zimmer (GRÜNE): „Langfristige Perspektiven für bezahlbaren Wohnraum und Angebote für Kinder und Jugendliche gesichert“

Die beiden Mannheimer Landtagsabgeordneten Dr. Susanne Aschhoff und Elke Zimmer teilen mit, dass der Landtag von Baden-Württemberg in seiner Plenarsitzung am 26.01.2022 den Verkauf mehrerer Grundstücke (Flurstücke 1982/3, 1982/4, 1945, 1944/1, 1944/2, 1944/3) in den Stadtteilen Neckarstadt West und Ost an die GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH beschlossen hat.

Die beiden Abgeordneten haben sich in den vergangenen Monaten für den Verkauf stark gemacht: „Bei den Grundstücken, die jetzt an die GBG veräußert werden, spielen  die Themen Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen eine große Rolle, denn nicht nur das Jugendhaus Erlenhof und sein großes Erlebnisspielgelände sind hier zu Hause. Es müssen auch dringend weitere Betreuungsplätze für Kinder in den Stadtteilen geschaffen werden. Die GBG hat nun die entsprechende langfristige Perspektive für die weiteren Planungen. Diese Grundstücksverkäufe stärken auch die Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum unseres kommunalen Wohnungsbauunternehmens GBG. Hiermit  hat es die Kommune selbst in der Hand, den entsprechenden Wohnraum in Sozialbindung zu erhalten und ist nicht auf Investoren angewiesen, die im Zweifelsfall nach der gesetzlichen Bindungsfrist den Wohnraum aus der Sozialbindung herausnehmen.“

Bislang wurden die Grundstücke der GBG auf Grundlage von Erbbaurechtsverträgen gegen einen sogenannten Erbbauzins zur Verfügung gestellt. Nun kann die GBG die Grundstücke aufkaufen. Damit gehen die Grundstücke in das Portfolio der Stadt über, da es sich bei der GBG um ein hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Mannheim handelt.