Forschungskooperationen mit China Freitag, 13. Januar 2023Dienstag, 29. August 2023 Die Volksrepublik China (nachfolgend vereinfacht China) und Deutschland pflegen eine langjährige Partnerschaft in Forschung und Bildung. Gleichzeitig verschärfen sich internationale Spannungen im Ost-West-Gefälle zunehmend. Kooperationen zwischen China und Deutschland werden daher immer auch kritisch betrachtet und hinterfragt. Besonders in der jüngst durch den russischen Angriffskrieg veränderten Weltpolitik, ist auch die Zusammenarbeit mit China, die sich als militärische Supermacht weltweit positionieren will, zunehmend in Kritik geraten. So haben bereits im Frühjahr 2021 mehrere Enthüllungen von Journalisten ergeben, dass Ergebnisse aus Forschungskooperationen in China teilweise auch militärisch genutzt wurden, wie beispielsweise bei Kooperationen mit dem KIT. Für Forschungseinrichtungen ist die Einschätzung inwiefern Kooperationsprojekte kritisch zu betrachten sind, aber auch die Mitarbeit einzelner Forschender eine schwierige Herausforderung. Einerseits gilt es, die Freiheit der Wissenschaft nicht einzuengen, nach dem verfassungsrechtlich verankerten Leitprinzip Freiheit von Wissenschaft und Lehre. Andererseits gilt es, das Wissen jedoch auch vor schädlichen Angriffen und geopolitischen Konflikten zu schützen. Es bestehen zahlreiche Forschungskooperationen zwischen China und Deutschland, sowohl an Hochschulen als auch an Forschungseinrichtungen. Die Grundlagen dieser Zusammenarbeit werden von den Einrichtungen in Eigenregie geprüft und ausgehandelt. Es ist jedoch unerlässlich, dass der Staat hier Handreichungen gibt, wie diese internationale Zusammenarbeit ausgestaltet werden kann. Dabei kommt dem Staat insbesondere die Informationspflicht über mögliche Risiken und Chancen zu. Nach den jüngsten journalistischen Enthüllungen über militärische Zweckentfremdung solcher Forschungsergebnisse hat die Bundesregierung ihre Handreichungen nochmals überarbeitet. Im Spannungsfeld Wissenschafts- und Forschungsfreiheit und gebotener geopolitischen Vorsicht können Forschungskooperationen dennoch ausgestaltet werden. Dabei gilt besonders zu berücksichtigen, welche potentiell politischen Motivationen die Partner*innen aus China verfolgen könnten. Die Handreichung des BMBF bietet hierzu unterstützende Fragestellungen. Durch eine präventive Ausgestaltung der Kooperationsverhältnisse müssen keine Brandbauern aufgebaut werden. Gleichzeitig kann durch gezielte Sensibilisierung sichergestellt werden, dass die Forschungskooperationen im bestmöglichen Interesse aus deutscher Sicht gestaltet werden können. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Schutz westlicher Werte und ethischer Gegebenheiten. Im Austausch mit Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg hat sich herausgestellt, dass die meisten Forschungseinrichtungen die Problematik der China-Kooperationen zwar im Bewusstsein haben, jedoch meist keine strategische Bewertung über das gesamte Portfolio vorhanden ist. Die Forschungseinrichtungen wünschen sich von Land und Bund keine konkrete Einmischung. Handreichungen und weitere Qualifizierungsprogramme für die Sensibilisierung werden jedoch als sinnvoll erachtet. Bereits seit 2018 setzt sich das BMBF zusammen mit dem Auswärtigen Amt und der Kultusministerkonferenz für eine unabhängige China-Kompetenz in Deutschland ein. Gründe dafür ist die Notwendigkeit einer souveränen Navigation des Widerspruchs zwischen einer Kooperation mit der China zu globalen Herausforderungen auf der einen Seite, andererseits aber auch die grundlegend verschiedenen politischen Systeme und Werte. Dies setzt beidseitige intensive Auseinandersetzung voraus. Beim Aufbau der China-Kompetenz kann grob in 3 Aktionsfelder geclustert werden: 1. Schaffung einer fundierten und aktuellen Wissensbasis. 2. Gestaltung nachhaltiger Kooperationen und Vernetzung von Wissenschaftler*innen von DE und China. 3. Unterstützende Maßnahmen für den zielgerichteten Erkenntnisgewinn von China bezogenen Wissen und Chinesisch-Sprachkenntnisse für die Akteure aus Akademie, Wissenschaft und Forschung in Deutschland. Dazu hat das BMBF mehrere Maßnahmen abgeleitet. Seit Mai 2022 gibt es die Möglichkeit über das BMBF eine juristische Erstberatung für erfolgreiche wissenschaftliche Kooperationen mit China in Anspruch zu nehmen. Adressaten dieses Angebots sind sowohl die Verwaltungen der deutschen, staatlichen Hochschulen sowie die Verwaltungen der Außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, der Helmut-Gemeinschaft sowie der Leibniz-Gemeinschaft. Dabei sollen rechtliche Fragestellungen bei Wissenschaftskooperationen mit chinesischen, nichtwirtschaftlichen Partnern geklärt werden und deutsche Interessen in den Verträgen besser abgesichert werden. Pilotmaßnahme zur juristischen Erstberatung insbesondere für Hochschulen, aber auch für Forschungseinrichtungen (siehe Infopapier „Juristische Erstberatung Chinakooperation“) Weitere Maßnahmen u.a. das Monitoring des Asiatisch-Pazifischen Forschungsraums mit Schwerpunkt China durch das Internationale Büro können hier eingesehen werden. Darüber hinaus gibt es eine Handreichung in Form eines Fragenkataloges zur Vorbereitung auf eventuelle Forschungskooperationen mit China, die das BMBF auf Anfrage an Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Länder herausgibt. Der Fragekatalog liegt mit Stand von August 2022 vor. Die Fragen drehen sich um die Themenbereiche „Kooperationsgegenstand“, „Nationale Sicherheitsinteressen, Chinas Strategie der zivil-militärischen Integration“, und dem „Schutz von eigenem Knowhow“. Die Handreichung dient sowohl der Überprüfung von laufenden Kooperationen als auch im Vorfeld neuer Kooperationen. Das BMBF gibt hier jedoch keine Handlungsempfehlung und verweist, dass die Ausgestaltung der Kooperationsvereinbarung in der Eigenverantwortung der Hochschule oder Forschungseinrichtung liegt. Weitere Informationen werden vom BMBF hier bereitgestellt: https://www.china-orientierung.de/ Stand: Januar 2023 Foto: CDC auf Unsplash