Gemeinsame Zumeldung: Land schafft neue Fördermöglichkeiten für Tierheime

Ab sofort werden neben baulichen Maßnahmen auch finanzielle Aufwendungen zur Kastration freilebender Katzen durch das Land gefördert.

Die GRÜNE Landtagsabgeordnete für den Mannheimer Norden, Dr. Susanne Aschhoff – selbst praktizierende Tierärztin, und ihre Fraktionskollegin Elke Zimmer, Landtagsabgeordnete für den Mannheimer Süden, begrüßen die Ausweitung der Tierheimförderung: „Die zusätzlichen Landesgelder tragen ganz entschieden zum Tierschutz bei. Damit können freilebende Katzen vor zusätzlichem Leid wie Krankheiten oder Verletzungen und damit einhergehenden Schmerzen geschützt werden. Und auch für die vielen ehrenamtlichen und hochengagierten Helfer*innen in den Tierheimen vor Ort ist diese Förderung ein wichtiges Zeichen.“

Im Rahmen der erweiterten Tierheimförderung fördert das Land folgende Maßnahmen:

  • Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Heimtierplätzen in Tierheimen mit 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 Euro.
  • Vorhaben zur Kastration freilebender Katzen mit dem Ziel der Bestandskontrolle und Gesunderhaltung. Dabei wird für die Kastration eines weiblichen Tieres ein Zuschuss von 80 Euro, für die eines männlichen Tieres 40 Euro, bis maximal 10.000 Euro je Vorhaben gewährt.
  • In den Jahren 2023 und 2024 werden Projekte mit modellhaftem Charakter der Landkreise, Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse mit dem Ziel der Bestandskontrolle und Gesunderhaltung freilebender Katzen mit 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 45.000 Euro je Projekt gefördert.

Weitere Informationen zur Tierheimförderung, zu den förderfähigen Maßnahmen und zum Verfahrensablauf finden sich unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tierschutz/tierheimfoerderung/.